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Nachstehend finden Sie unsere Bankkoordinaten für Überweisungen in Euro:
Kontoinhaber: Pianestival
IBAN: FR76 1010 7001 3600 0150 3651 566
BIC: BREDFRPPXXX
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Nach Prüfung
Bitte senden Sie einen Scheck an Pianestival an die folgende Adresse:
Pianestival
Mme Léa RELKIN
3 rue Ernest Cresson
75014 Paris
Indem Sie den Verein unterstützen, tragen Sie aktiv dazu bei, die Amateurpraxis der klassischen Musik zu fördern
und sie einem breiten Publikum zugänglich zu machen. Sie ermutigen Klavierliebhaber jeden Niveaus und Alters, ihre musikalische Praxis
zu und die Leidenschaft für ihr Instrument zu entwickeln. Ab 50 Euro pro Jahr werden Sie Mitglied des
Vereins und werden über die Aktivitäten des Vereins informiert.
Unterstützer der Amateure
€50 / €100 / €200
Sie tragen zu den wesentlichen Organisationskosten von Festen und Vereinsaktivitäten bei,
um eine herzliche Atmosphäre zwischen den Mitgliedern zu schaffen und die Aufnahmebedingungen für die Mitglieder zu verbessern.
€50 / €100 / €200
Botschafter
€250 / €500 / €700
Sie ermöglichen es dem Verband, seine Aktivitäten zu erweitern und über die Qualität der Amateurpraxis zu informieren.
Sie tragen dazu bei, dass Les Amateurs Virtuoses während der Festivals hochwertige Klaviere zur Verfügung gestellt werden.
€250 / €500 / €700
Gönner
€1,000 / €3,000 / €10,000
Sie tragen dazu bei, die Tätigkeit des Vereins aufrechtzuerhalten und das Ansehen von
Les Amateurs Virtuoses in der ganzen Welt zu verbreiten. Sie ermöglichen es dem Verein, seine Tätigkeit in Frankreich und auf internationaler Ebene zu entwickeln
und den hohen Standard der für unsere Veranstaltungen ausgewählten Orte aufrechtzuerhalten.
€1,000 / €3,000 / €10,000
Vorteile
Alle Spenden sind von der Steuer absetzbar und Sie erhalten für jede Spende eine Steuerbescheinigung. Nachstehend finden Sie die unterschiedlichen Bedingungen für die einzelnen Länder.
In Frankreich sind alle Spenden bis zu 66 % von der Steuer befreit.
Der Jahresbeitrag von 50 € ermöglicht es Ihnen, Mitglied des Vereins zu werden, an der Generalversammlung teilzunehmen und über die Aktivitäten des Festivals informiert zu werden. Je nach Höhe der Spende kommen Sie dann in den Genuss verschiedener Vorteile:
Der Jahresbeitrag von 50 € ermöglicht es Ihnen, Mitglied des Vereins zu werden, an der Generalversammlung teilzunehmen und über die Aktivitäten des Festivals informiert zu werden. Je nach Höhe der Spende kommen Sie dann in den Genuss verschiedener Vorteile:
- Unterstützer der Amateure (von 50 € bis 249 €): Geschenkkarte von 10 € bis 40 € je nach Höhe der Spende
- Botschafter (von 250 € bis 999 €): Geschenkkarte von 60 € + Zugang zu privilegierten Momenten mit den Virtuosen
- Gönner (ab 1.000 €): Geschenkkarte im Wert von 60 € + Einladung zum Gala-Abend unseres Unterstützungskomitees
Europäische Bürger
Seit 2009 wird die Möglichkeit, eine Steuerbescheinigung auszustellen, auf Spenden und Zahlungen ausgeweitet, die zugunsten von ausländische Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums die ein bilaterales Steuerabkommen mit Frankreich abgeschlossen haben, das eine Amtshilfeklausel zur Bekämpfung von betrug oder Steuervermeidung. Für ausländische Spender lohnt es sich, die für ihr Land geltenden Bedingungen und Ermäßigungen zu prüfen.
Siehe EU-Recht - Rechtssache C-318/07 - Richtlinie 77/799/CEE.
Französische Bürger
In Frankreich sind alle Spenden an gemeinnützige Organisationen bis zu 66 % von der Steuer befreit. Jedes Jahr wird die Steuererklärung im Mai für die Einkünfte des vergangenen Jahres ausgefüllt. Der Betrag der Spende des Vorjahres wird angegeben (Feld "Sonstige Spenden (gemeinnützige Vereine, Organisationen von allgemeinem Interesse, usw.) / 7UF") und 66 % dieses Betrags werden Mitte Januar des Folgejahres erstattet.
Seit 2009 wird die Möglichkeit, eine Steuerbescheinigung auszustellen, auf Spenden und Zahlungen ausgeweitet, die zugunsten von ausländische Organisationen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums die ein bilaterales Steuerabkommen mit Frankreich abgeschlossen haben, das eine Amtshilfeklausel zur Bekämpfung von betrug oder Steuervermeidung. Für ausländische Spender lohnt es sich, die für ihr Land geltenden Bedingungen und Ermäßigungen zu prüfen.
Siehe EU-Recht - Rechtssache C-318/07 - Richtlinie 77/799/CEE.
Französische Bürger
In Frankreich sind alle Spenden an gemeinnützige Organisationen bis zu 66 % von der Steuer befreit. Jedes Jahr wird die Steuererklärung im Mai für die Einkünfte des vergangenen Jahres ausgefüllt. Der Betrag der Spende des Vorjahres wird angegeben (Feld "Sonstige Spenden (gemeinnützige Vereine, Organisationen von allgemeinem Interesse, usw.) / 7UF") und 66 % dieses Betrags werden Mitte Januar des Folgejahres erstattet.